Drohneneinsatz im Sanitätsdienst bei Großveranstaltungen

Drohneneinsatz bei den Maltesern. (Fotos: Malteser)
Der Trupp „Unmanned Air Vehicle" (UAV) ist für die Bedienung der Drohne verantwortlich.

Köln/NRW. Der Einsatz von Drohnen bietet umfangreiche Anwendungsmöglichkeiten im Rahmen von Großeinsätzen, beachtet man bestimmte Voraussetzungen und Nutzungsgrenzen. Im Sanitätseinsatz beim Sessionsstart am „Elften im Elften“ benutzten die Malteser in der Einsatzleitung erstmals unterstützend eine Drohe. Weitere Einsätze sollen folgen.

Bei idealem Wetter für Karnevalisten und Einsatzkräfte haben die Malteser in Köln bereits zum Sessionsauftakt am 11. November 2022 beim Sanitätsdienst erstmals eine Drohne eingesetzt. „Wir fanden“, so Einsatzleiter Alexander Quantius von den Maltesern augenzwinkernd, „dass das Jubiläum 200 Jahre Kölner Karneval eine prima Gelegenheit für so eine Premiere sein könnte“. Und Quantius sollte recht behalten. Der Malteser-Trupp „Unmanned Air Vehicle" (UAV) aus Bad Honnef hatte dabei den ganz konkreten Auftrag, die Einsatzleitung im Bereich Lagefeststellung und Lageerkundung zu unterstützen. „Der Blick von oben auf die Altstadt in Echtzeit fehlte uns bislang“, so Quantius. Besucherströme und Platzauslastung wurden bislang nur aus Polizeihubschraubern beobachtet. Der UAV-Truppführer hatte zudem erstmals als Fachberater einen festen Platz in der Einsatzleitung des Sanitätsdienstes. Ausgewählte Einsatzbilder konnten bei den Lagebesprechungen auf einem Großbildschirm vorgeführt und die Lage entsprechend anhand des Fotomaterials erläutert werden.

„Der Einsatz der Drohne erfolgte aber in ganz engen Grenzen“, unterstreicht Quantius, um keine falschen Erwartungen zu wecken. Oberste Prämisse sei immer die Sicherheit der Menschen auf der Erde, zu jeder Zeit. „Und das ist in einer Stadt wie Köln eine wirkliche Herausforderung für Drohnen-Piloten“, weiß der erfahrene Malteser. Auftragsgemäß war der Drohneneinsatz daher punktgenau auf den Bereich Heumarkt und Alter Markt in der Kölner Altstadt, Veranstaltungsort der Sessionseröffnung der Willi Ostermann Gesellschaft Köln 1967 e. V., begrenzt. Vor Ort waren außer den 20.000 Zuschauerinnen und Zuschauern der Eröffnungsveranstaltung in einem abgesperrten und überwachten Bereich auch 200 Einsatzkräfte der Malteser, der Johanniter sowie der DLRG, die für den Sanitäts- und Rettungsdienst im Einsatz waren.

Der benutzte Quadrocopter verfügt über eine elektrooptische Kamera mit einer Auflösung von 12,4 MP und kann durch Akkuwechsel auch dauerhaft in Betrieb genommen werden. Zur Datenerhebung steht dem UAV-Team, das mindestens aus zwei Personen besteht, ein Global Shutter zur Verfügung, durch den die aufgenommenen Luftbilder einer präzisierten Lageprodukterstellung unterzogen werden können. „Diese Arbeit in einem UAV-Team ist mit einer gründlichen Ausbildung und viel Training sowie technischem Sachverstand verbunden“, ergänzt Malte Daniels vom UAV-Team. Der Truppführer selbst hat bislang ca. 500 Flugstunden in Einsatz und Übung in dieses Ehrenamt investiert. Finanziert wurde der Quadrocopter durch die Stadtsparkasse Bad Honnef.

Aber nach der Pflicht, einer guten Ausbildung, kommt vor einem Einsatz erst einmal die Kür: Für den Einsatz der UAV am 11. November 2022 musste zunächst über die Einsatzleitung der Malteser durch das Ordnungsamt der Stadt Köln eine Aufstiegserlaubnis der Drohne erteilt werden. „Zwingend erforderlich für die Genehmigung“ beschreibt Quantius, „war die Vorlage von Lizenzen der Piloten und Luftraumbeobachter, aber auch schon einer Aufstellung geplanter Start- und Landeplätze sowie von geplanten Flugwegen. Schließlich mussten im Vorfeld schon Zeitraum und Grenzen der Flugoperationen festgelegt werden, so dass von einem spontanen Einsatz keine Rede sein kann“. 

Schließlich interessierte sich auch das Ordnungsamt für die technischen Daten der Drohne. Aufgrund der Bedeutung der Sessionseröffnung als Großveranstaltung hat die Stadt Köln auch noch die Landespolizei um Genehmigung des Drohnen-Einsatzes gebeten. 

„Stadt Köln und Polizei haben uns schließlich Freigabe erteilt, aber in engen Grenzen“, sagt Quantius. Vor jedem Flug musste über den Fachberater UAV die Freigabe durch den Koordinierungsstab der Stadt Köln eingeholt werden. Da das Veranstaltungsgelände darüber hinaus noch innerhalb der Kontrollzone des Flughafens Köln/Bonn lag, war bei Flügen über 50 Meter Höhe zusätzlich eine Flugverkehrskontrollfreigabe der Deutschen Flugsicherung erforderlich. Diese erfolgte vor Veranstaltungsbeginn vorläufig und wurde unmittelbar vor dem Start jeweils telefonisch bestätigt. „Alleine hier sieht jeder, was das für ein Abstimmungs- und Genehmigungsaufwand war, den wir hier betrieben haben“, so Quantius. 

Aber das war es noch nicht alles. Die Einsatzvorbereitung umfasste unter anderem natürlich auch neben den Vorbereitungen der Unterlagen und Genehmigungen die Vorbereitung der Piloten hinsichtlich der Flugstrecken, Manöver, Ausweichlandeplätzen und Notfallverfahren sowie schließlich eine Risikoanalyse vor jedem Flug. „Jeder Einsatzleiter und sein S2/S3 sollten sich ganz genau überlegen, ob sie eine Drohne im Einsatz wirklich benötigen, oder ob das nur etwas für die Galerie ist“, rät Quantius. Die Drohne habe sich in Köln für ihn und seinen Stab als sehr wichtiges Einsatzmittel erwiesen, auf das er auch perspektivisch bei Großveranstaltungen zurückgreifen möchte. Gerade in Köln mit vielen Großveranstaltungen im Jahr seien UAV-Beiträge für die Stabsarbeit wichtig. Anderen Einrichtungen der Öffentlichen Sicherheit/Polizei haben bereits im Einsatz Interesse am Erfahrungsaustausch gezeigt. Der Einsatz der Drohne in Köln sei zwar eine Premiere gewesen, aber mit Zukunft, ist sich Quantius sicher. 

Fakten zum Drohneneinsatz

Die sichere Nutzung der Drohne war am Einsatztag unter folgenden Einsatzgrenzen möglich:

  • Windgeschwindigkeit : < 30 km/h (10m/s)
  • Niederschlag: < 1mm/h (Nieselregen)
  • Flugbedingung: Tageslicht
  • Start- und Landeplatz: min. 2x2 Meter

Hervorzuheben sind die durch den Einsatzstab angefragten:

  • Personendichteschätzungen durch Auszählen der definierten Gebiete in Echtzeit 
  • Beobachtungen der Personenströme mit Meldung relevanter Ereignisse in Echtzeit
  • Videobilder des Einsatzraumes mit abgesprochenen Schwerpunkten als Videodatei oder Live Stream Signal in Echtzeit
  • Fotodokumentationen des Einsatzverlaufs aus der Luft mit definierten Schwerpunkten
  • Auswertungen und Bewertungshilfen der erhobenen Daten in direkter Absprache mit zuständigen Stellen
  • Ortungen und Leitungen von Bodengebundenen Kräften im direkten Kontakt
  • Live Stream Signale von Akutlagen in den Stabsraum