Malteser NRW entwickeln Konzept für verpflichtenden Reanimationsunterricht an Schulen

Foto Anita Kossler: Expertinnen und Experten der Malteser NRW trafen sich jetzt beim Schulsanitätsdienst-Fachtag in Münster und finalisierten ein Konzept für verpflichtenden Laienreanimationsunterricht an Schulen

Münster. Wie der in Nordrhein-Westfalen verpflichtende Laienreanimationsunterricht an Schulen praktisch umgesetzt werden kann, war jetzt eines der zentralen Themen des Schulsanitätsdienst (SSD) -Fachtags der Malteser NRW. Rund 30 ehrenamtliche und hauptamtliche Teilnehmende waren in der neuen Diözesangeschäftsstelle in Münster an der Weseler Straße zusammengekommen und finalisierten dort ein Konzept, mit dem Schulen in NRW bei der Einführung des Unterrichts ab Klasse 7 unterstützt werden sollen. Die Malteser Bereiche SSD sowie Breitenausbildung (Erste Hilfe) werden hierbei künftig Hand in Hand arbeiten. Als erste Ansprechpersonen für das Thema werden die SSD-Referentinnen und Referenten der Diözesen zur Verfügung stehen.

 

Fachbereiche wirken zusammen

 

Vertreten waren beim Symposium Verantwortliche aus den fünf nordrhein-westfälischen Diözesen Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn, Leitungen von Schulsanitätsdiensten sowie weitere Aktive aus der Praxis. Der Austausch verband fachliche, organisatorische und strategische Fragen und zeigte, dass das Thema landesweit an Bedeutung gewinnt. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie der verpflichtende Laienreanimationsunterricht an Schulen flächendeckend, praxisnah und refinanzierend umgesetzt werden kann. Dabei verständigten sich die Teilnehmenden darauf, die Kompetenzen aus Ausbildung und Schulsanitätsdienst stärker zu verzahnen. Grundlage ist dabei das bereits etablierte Herzensretter-Konzept der Hilfsorganisationen. 

 

Herzensretter-Konzept

 

Hierbei handelt es sich um eine niederschwellige Form des Wissenserwerbs von Erste-Hilfe-Kenntnissen („Prüfen, Rufen, Drücken“), die zwischen den Graden Bronze, Silber, Gold und Platin unterscheidet. Für die Umsetzung an Schulen soll vor allem das Modul “Herzensretter Bronze“ genutzt werden. Die 90-minütige Schulung vermittelt genau jene Inhalte, die der Runderlass des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Schule und Bildung vom 1.12.2025 für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 vorsieht: Notfälle erkennen (“Prüfen“), Hilfe holen (“Rufen“) und vor allem die Herzdruckmassage (“Drücken“) praktisch üben. Ergänzt wird das Angebot durch grundlegendes Wissen zum Herz-Kreislauf-System und zum Ablauf eines Notfalls.

 

Schulen werden Unterstützung benötigen

 

Zwar sieht der Erlass vor, dass Lehrkräfte den Unterricht an den Schulen übernehmen. Nach Einschätzung der SSD- Fachtag-Teilnehmenden werden jedoch viele Schulen Unterstützung bei der praktischen Umsetzung benötigen. Genau hier setzt das Malteser-Konzept an: Bestehende Schulsanitätsdienste sollen gestärkt und gezielt eingebunden werden, neue Schulsanitätsdienste gewonnen und Partnerschulen unterstützt werden. Schulsanitäterinnen und Schulsanitäter können dafür zu Junior-Trainern qualifiziert werden, die die Bronze-Schulung eigenständig oder unterstützend, gemeinsam mit den Lehrkräften an ihren Schulen durchführen.

 

 

Multiplikatoren-Schulungen für rund 1000 NRW-Schulen

 

Die Qualifizierung der Junior-Trainer erfolgt über eine viereinhalbstündige Multiplikatoren-Schulung. Bevor fachliche und pädagogische Grundlagen, methodisches Handwerkszeug und die sichere Anwendung des Konzepts vermittelt werden, durchlaufen sie selbst den Herzensretter Bronze. So kann das selbst erlebte und mit Hintergrund gefütterte Wissen an den Schulen direkt auf Augenhöhe weitergegeben werden. Außerdem sind die Junior-Trainer damit zusätzlich befähigt, ihr Wissen in Erste-Hilfe-Kursen als Assistenten weiterzugeben. Zum einen dort, wo Schulsanitätsdienste bereits bestehen, als auch an Schulen, die bislang noch keine entsprechenden Strukturen aufgebaut haben. Nach Angaben aus dem Fachtag betrifft der NRW-Erlass rund um die Laienreanimation ab Klasse 7 etwa 2.100 Schulen in Nordrhein-Westfalen, wovon die Hilfsorganisationen des Landes gemeinsam an ca. 1000 Lehranstalten in Schulsanitätsdiensten ausbilden und betreuen.

 

Keine Landesfinanzierung vorgesehen

 

Da für die praktische Umsetzung des Laienreanimationsunterrichts an Schulen keine zusätzliche Landesfinanzierung vorgesehen ist, haben Ausbildung und Schulsanitätsdienst der Malteser eine gemeinsame Kalkulation erarbeitet. Vorgesehen ist derzeit ein kleiner Kostenbeitrag pro Kind, der den Schulen mit Malteser Schulsanitätsdiensten in Rechnung gestellt wird. „Für eine Kostendeckung bei unseren SSD-Schulen sind wir auf verschiedene Refinanzierungsmöglichkeiten angewiesen“, erläutert Anna Klein (Malteser Referentin Schulsanitätsdienst Diözese Köln). Beim SSD-Fachtag, auf dem man sich auch mit der strategischen Weiterentwicklung und Stärkung des Schulsanitätsdienstes innerhalb der Diözesen befasste, wurde hinsichtlich des Hauptthemas in jedem Fall eines ganz deutlich: Die vom Land geforderte 90-minütige Laienreanimationsübung an Schulen kann ein wichtiger Einstieg in die Thematik sein. Dennoch braucht wirksame Laienreanimation langfristig betrachtet auch Wiederholung und Verstetigung. Die Malteser sehen darin die Chance, Schulen beim Einstieg zu unterstützen, junge Menschen früh an Erste Hilfe heranzuführen sowie sie für das Thema zu interessieren und zugleich den Schulsanitätsdienst nachhaltig zu kräftigen. Infos unter: ssd.nrw@malteser.org